AGB
Verkaufsbedingungen der Alfred Forster AG, Golaten
Allgemein
Mit der Übernahme der Ware verpflichtet sich der Empfänger, diese entsprechend den kantonalen und eidgenössischen Verordnungen betreffend Handhabung, Lagerung, Transport, Verkauf sowie Entsorgung zu handhaben. Die Kennzeichnungen und Gebrauchsanweisungen sind zu beachten.
Preise und Zahlung
Bei den Preisen handelt es sich um Mindeststückpreise für Pflanzen erster Qualität gemäss Qualitätsbestimmungen der Fachgruppe Baumschulen Jardin Suisse, ab Baumschule, in Schweizer Franken, inklusive Mehrwertsteuer. Teuerungszuschläge und Zuschläge bedingt durch höhere Gewalt bleiben vorbehalten.
Extra starke Pflanzen werden entsprechend höher bewertet. Verlangen Pflanzen besondere Aufwendungen für das Ausgraben und die Vorbereitung zum Transport, z.B. Versand ausserhalb der normalen Pflanzzeit, so kann ein angemessener Zuschlag in Rechnung gestellt werden.
Zahlungskonditionen: 30 Tage netto ab Fakturadatum. Bei Zahlungsverzug wird ein Verzugszins von 8% p.a. berechnet. Rabatte an Wiederverkäufer gelten nur bei fristgerechter Bezahlung. Bei Betreibung, Nachlassverträgen und Konkursen geht jeder Anspruch auf die gewährten Rabatte verloren.
Der Käufer ist nicht berechtigt, mit dem Kaufpreis Forderungen irgendwelcher Art zu verrechnen.
Versand
Nutzen und Gefahr der Ware gehen mit der Uebernahme auf den Käufer (Besteller) über.
Der Versand erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Abzüge für Transportschäden sind nicht gestattet. Transportschäden sind umgehend dem Transportunternehmen zu melden.
Wir sind nicht verpflichtet, eine bereits zugesagte Lieferung auszuführen, wenn die Pflanzen als Folge höherer Gewalt ganz oder teilweise zerstört sind (Hagelschlag, Unwetter, Krankheiten wie Feuerbrand, usw.).
Beschwerden
Beschwerden können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 2 Werktagen nach Empfang der Pflanzen erfolgen. Die Mängel sind genau anzugeben.
Garantie / Ersatz
Garantie für Sortenechtheit wird nur bis zum Fakturawert übernommen. Bestellte Pflanzen einer bestimmten Sorte können durch ähnliche, gleichwertige Pflanzen ersetzt werden, wenn die Abweichungen nicht ins Gewicht fallen und vom Besteller nicht ausdrücklich ausgeschlossen worden sind. Ebenso können bestellte Pflanzen einer bestimmten Grösse und Stärke in Ausnahmefällen durch Pflanzen abweichender Grösse und Stärke ersetzt werden, vorausgesetzt, dass ein Abweichen vom Besteller nicht ausdrücklich ausgeschlossen worden ist.
Garantie für das Anwachsen wird nicht übernommen. Es wird Garantie geleistet, wenn ein mitgelieferter Schadorganismus Wachstum, Ertrag oder Zierwert einer Pflanze wesentlich beeinträchtigt. Der Käufer muss nachweisen, dass die Pflanze bereits beim Kauf von diesem Schadorganismus infiziert war. Die Garantie gilt längstens während einer Vegetationsperiode und höchstens bis zum Fakturawert. Die Pflanzen müssen zur Kontrolle zurück gebracht werden mit Angaben zu Lieferschein oder Rechnung. Fälle höherer Gewalt, insbesondere Dürre, Frost, Hagelschlag, Schädlingsbefall (z.B. Dickmaulrüssler, Mäuse, usw.) sind in der Garantie nicht enthalten.
Risiko
Bei Pflanzungen von Bambus und anderen Rhizom bildenden Pflanzen haftet der Käufer für allfällige Rhizomaustriebe. Auch für eine allfällige Unterwanderung der Sperre können wir nicht haftbar gemacht werden.
Schlussbestimmungen
Für Beratungen, Planungen und Expertisen kann ein angemessenes Honorar berechnet werden. Skizzen, Pläne und erarbeitete Dokumente sind unser geistiges Eigentum und dürfen nur mit unserer Einwilligung weiter verwendet werden.
Gerichtsstand ist der Sitz der Alfred Forster AG, Golaten.